7.1 Frage 37 und 39). Der Beschuldigte bestreitet die Auffälligkeit der runden Zahl des sichergestellten Bargeldes in der Höhe von CHF 51'000.00. Bis Ende Jahr (gemeint ab der Hausdurchsuchung im Oktober 2020) sei es noch mehr geworden und man könne auch einen Teil weggenommen oder investiert haben, dann sei es rund geworden (act. 7.1 Frage 41). Dass er einen so hohen Bargeldbetrag zu Hause aufbewahrt habe und nicht zur Bank gebracht habe, hätte daran gelegen, dass es Mitte Jahr gewesen sei. Bargeld aufzubewahren sei ja nicht verboten und einzunehmen auch nicht. Die Zeit (gemeint Corona-Pandemie) sei ja auch kritisch gewesen (act. 7.1 Frage 42-43).