7.1 Fragen 26 und 28). Die Liste der Bargeldeinnahmen sei nicht im Büro neben dem Bargeld aufgefunden worden, da diese Liste zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf Papier bestanden hätte, sondern erst (noch) auf dem Computer (act. 7.1 Frage 29). Gärtnereien durften gemäss Aussagen des Beschuldigten während des Corona-Lockdowns (Mitte März 2020 bis Mitte April 2020) offenbleiben, weshalb Laufkundschaft im Jahre 2020 möglich gewesen sei. Das Gewächshaus der Gärtnerei F.___ AG, wo sie Untermieter gewesen seien, habe offen halten