So reiche es vollkommen aus, wenn er die Gelder per Jahresende der Buchhalterin melde, was er auch getan habe. Da die Gelder jedoch von der Polizei sichergestellt worden seien, hätte es nach Ansicht der Buchhalterin keinen Sinn ergeben, diese Gelder in der Steuerrechnung (Anmerkung des Gerichts: wohl eher in der Steuererklärung) aufzunehmen, da das Geld eingezogen worden sei und unklar sei, wieviel davon verbucht werden könne.