Am 25. November 2021 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme ein (act. 7/5/2 StA). Darin hat er die Kundenbestellungen 2020/21 und Umsätze der «Yz» offengelegt. Das Geschäft laufe gut. Die anlässlich der Hausdurchsuchung aufgefundenen Bareinnahmen würden aus frequentierten Laufkunden im Jahre 2020 stammen. Der Beschuldigte reichte eine Liste «Bareinnahmen ab Versandabteilung ZZ und Beratungsdienstleistungen vor Ort 2020» (act. 7/4/4StA) ein, wonach er insgesamt einen Betrag von CHF 55'188.85 in bar eingenommen haben will.