In XY habe er sein Büro, die Versandabteilung sei aber in ZZ. Das Geld sei nicht in der Nähe von Cannabis aufgefunden worden, sondern in seinem Büro für seine Firma «Yz» (act. 2/2 StA Fragen 103-107). Der Beschuldigte streitet ab, gewerbsmässigen Handel betrieben zu haben. Es sei sein Hobby und er liebe Pflanzen. Sein Geschäft laufe sehr gut und er habe es nicht nötig, auf diese Art und Weise Geld zu verdienen (act. 2/2 StA Frage 111). Er verdiene monatlich zwischen CHF 4'000.00 und CHF 5'000.00 und habe ungefähr CHF 2'500.00 Ausgaben jeden Monat. Als Vermögen habe er sein Haus, sein Geschäft und das sichergestellte Bargeld, das zu seinem Geschäft gehöre (act. 2/2 StA Fragen 115-117).