3.5.5.3 Aussagen des Beschuldigten Bezogen auf das festgestellte Bargeld in der Höhe von CHF 51'000.00 gab der Beschuldigte zu Protokoll, dies sei deklariertes Geld, das sauber versteuert werde aus seiner Firma «YZ». Er möge Bargeld und lasse seine Kunden auch gerne mit Bargeld bezahlen. Er habe das Geld über längere Zeit angespart und hätte es in nächster Zeit auf ein Konto eingezahlt, um es in der Geschäftsbuchhaltung einzutragen. Es habe nichts mit dem Verkauf von Cannabis zu tun. Sein Geschäft laufe super und es werde jährlich mehr. Er habe Verständnis, dass dies komisch erscheine. In XY habe er sein Büro, die Versandabteilung sei aber in ZZ.