Zu dem dadurch erzielten Gewinn von CHF 52'000.00 stelle die Vor-instanz ohne Quellenangabe oder Information zum effektiven THC-Gehalt fest, ein Preis von CHF 4'000.00 pro Kilogramm Cannabis sei «durchaus marktüblich». Ferner habe der Gutachter auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass aufgrund der vorliegenden Informationen keine Gewinnabschätzung vorgenommen werden Seite 31 von 53 könne (act. 5/10 StA). Ausserdem reiche die blosse Aussicht oder Erwartung eines entsprechenden Umsatzes beziehungsweise eines Gewinnes nicht aus.