Es erscheint wenig überzeugend, dass der Beschuldigte das Cannabis portioniert und sortiert hätte, wäre es lediglich für seinen Eigenkonsum bestimmt gewesen. Der Beschuldigte gesteht, das Cannabis vakuumiert zu haben, um es länger haltbar zu machen. Der Beschuldigte verstrickt sich hingegen in widersprüchlichen Aussagen, weshalb das Abwiegen des Cannabis und portionieren notwendig gewesen sei. Zuerst behauptet er, er mache dies, um seinen Eigenkonsum zu überprüfen. Dennoch behauptet der Beschuldigte konsistent, nicht sagen zu können wie viel er konsumiert oder in der Vergangenheit konsumiert hat, obwohl er den genauen Konsum mit dem Abwiegen nachverfolgt haben will.