3.5.4.3 Erwägungen des Obergerichts Vorliegend bildet der zu erwartende Ertrag der Hanf-Indoor-Anlage ein gewichtiges Indiz für die Frage, ob der Beschuldigte ausschliesslich zum Eigenkonsum produzierte. Die Staatsanwaltschaft beauftragte daher das Forensische Institut Zürich mit einem Gutachten zur Frage, wie hoch der zu erwartende Ertrag der Plantage gewesen wäre (act. 5/1 StA).