An der Berufungsverhandlung vom 4. Dezember 2024 bestätigte der Beschuldigte im Wesentlichen seine Aussage, wonach er das Cannabis zum Eigenkonsum angebaut habe (act. 7.1 Fragen 117 f.). Zur Professionalität der Anlage meint der Beschuldigte, dass wenn man etwas ansammeln möchte und davon zehren möchte für den Eigenkonsum über längere Zeit, dann könne man das so machen (act. 7.1 Frage 120).