Auch an der staatsanwaltlichen Einvernahme bestätigt der Beschuldigte seine Erstaussagen hinsichtlich des Eigenkonsums (act. 2/9 StA Fragen 23-29). Vielleicht hätte sein Ertrag ausgereicht, sodass man 5 Jahre lang jeden Tag einen Joint hätte rauchen können, er wisse es nicht genau (act. 2/9 Frage 24). Man könne es trocken lange lagern, es werde quasi veredelt wie beim Wein (act. 2/9 Frage 24). Die zwei elektronischen Waagen und das Vakuumiergerät hätte er sowohl in der Küche als auch für das Abwägen und Vakuumieren des Marihuanas gebraucht, aus Haltbarkeitsgründen (act. 2/9 Frage 25).