An der zweiten polizeilichen Einvernahme bestätigte der Beschuldigte seine Erstaussagen betreffend Eigenkonsum von Cannabis. Heute sei es eigentlich noch weniger bis gar nichts mehr, da er kürzlich Vater geworden sei. Er habe den Konsum eingestellt (act. 2/6 StA Fragen 8-11). Auf den Vorhalt, die