Er hätte es vielleicht auch im Freundeskreis verschenkt (act. 2/2 StA Frage 37). Es sei nicht zum Verkauf gedacht gewesen. Durch sein eigenes Geschäft sei er finanziell nicht auf solche illegalen Sachen angewiesen (act. 2/2 StA Frage 38). Er wiege das Cannabis auch für seinen Eigengebrauch ab und vakuumiere dieses. Das THC gehe aufgrund des Lichts und der Luft sonst kaputt. Man müsse wissen, wie viel sich im Beutel befinde (act. 2/2 StA Frage 83). Er habe mit dem Cannabiskonsum früh angefangen. Mit seinem Onlineshop habe er mittlerweile viel erreicht und der Konsum sei für ihn nur noch ein Genuss (act. 2/2 StA Frage 119).