Demgemäss braucht nicht beantwortet zu werden, ob es sich tatsächlich um Hanfblüten oder aber um Schnittabfälle gehandelt hatte, welche gemäss Aussagen des Beschuldigten nicht zum Konsum geeignet gewesen wären. Dasselbe gilt in Bezug auf die aufgefundenen 9.06 Kilogramm gefrorenen Hanfblüten (act. 3/3 StA Nr. 1; act. 1/2 StA Spurnummer 2). Zwar ist im Spurensicherungsbericht der Zusatz «THC» vermerkt (act. 3/3 StA Nr. 1; act. 1/2 StA Spurnummer 2). Wie vorstehend jedoch ausgeführt wurde, hat dieser Vermerk keinerlei Beweiswert, da es bereits an zuverlässig durchgeführten Wirkstoff-Tests mangelt und nicht nachvollzogen werden kann, worauf sich diese Deklaration als THC-Cannabis stützt.