ein Zusatz von «THC» ist gerade nicht vermerkt). Da sich weder gestützt auf die vorhandenen Berichte noch gestützt auf ein Geständnis des Beschuldigten noch gestützt auf andere Umstände etwas anderes feststellen liesse, kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass bei den aufgefundenen 1.92 Kilogramm Cannabis der Wirkstoff THC enthalten ist, beziehungsweise muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um Drogenhanf handelt. Demgemäss braucht nicht beantwortet zu werden, ob es sich tatsächlich um Hanfblüten oder aber um Schnittabfälle gehandelt hatte, welche gemäss Aussagen des Beschuldigten nicht zum Konsum geeignet gewesen wären.