Im Zusammenhang mit der Ertragsrechnung führte die Vorinstanz aus, wenn die aufgefundenen Cannabisblüten durch den Trocknungsprozess 75 Prozent ihres Gewichts verlieren würden, eine Menge von 2.42 Kilogramm (9.68 kg x 0.25) übrig bliebe. Teile man dieses Endgewicht der trockenen Blüten durch 60 Pflanzen, die der Beschuldigte nach eigener Aussage abgeerntet habe, ergebe dies einen Ertrag von exakt 40 Gramm Cannabisblüten pro Pflanze. Somit sei davon auszugehen, dass die aufgefundenen nassen 9.68 Kilogramm THC-haltigen Hanfblüten ein Trockengewicht von 2.42 Kilogramm aufweisen. Der Beschuldigte sagte anlässlich seiner Einvernahme vom 1. Oktober 2020 aus, dass er ungefähr 80 Pflanzen