Der Fotodokumentation kann entnommen werden, dass sich die Hanf-Indoor-Anlage im Kellergeschoss des Wohnhauses des Beschuldigten befand (act. 1/3 StA). Auf der Übersichtsaufnahme sind zwölf Röhren à sieben Plätze ersichtlich (act. 1/3 StA S. 6). Insgesamt hatten somit 84 Pflanzen gleichzeitig in der Anbaueinrichtung Platz. Es wurden unter anderem auch neun Natriumdampflampen festgestellt (act. 3/3 StA Nr. 36). Zu deren Watt-Zahl finden sich hingegen keine Angaben in den Akten. Die Vorinstanz ging aufgrund der Anzahl der aufgefundenen Pflanzen davon aus, dass die Anlage dauernd und mit jeweils 84 Hanfpflanzen in Betrieb gewesen sei.