Pro Zyklus ergäbe dies bei 84 Pflanzen 3.36 Kilogramm getrocknete Cannabisblüten. Gestützt auf das Gutachten des Forensischen Instituts Zürich vom 23. Mai 2023 (act. 5/8 StA) sowie die vorinstanzlichen Ausführungen (E. 5.4.2.2 erstinstanzliche Urteilsbegründung) wird zudem von einer Zyklusdauer von 3 Monaten ausgegangen, insbesondere wenn man beachtet, dass der Beschuldigte zugibt, mit Samen und nicht mit Stecklingen gestartet zu haben.