Die Schätzung des Gutachters gestützt auf die Erfahrungswerte wird hingegen nicht in Frage gestellt. Die Berechnungen der Vorinstanz (E. 5.4.2.2 erstinstanzliche Urteilsbegründung) sind nachvollziehbar, da sie sich unter anderem auf die glaubhaften Aussagen des Beschuldigten stützen wie nachfolgend aufgezeigt wird und zudem mit dem schlüssigen Gutachten des Forensischen Instituts Zürich vom 23. Mai 2023 (act. 5/8 StA) über die Ertragsabschätzung übereinstimmen. Es ist somit von einem Ertrag von 40 Gramm getrocknetem Cannabis pro Pflanze auszugehen. Pro Zyklus ergäbe dies bei 84 Pflanzen 3.36 Kilogramm getrocknete Cannabisblüten.