Nur so können entsprechende Beweise gesichert werden, um dem Beschuldigten eine Schuld nachzuweisen. Dies insbesondere da gemäss Verzeichnis über die Zufallsfunde respektive im Spurensicherungsbericht offenbar tatsächlich CBD-haltige Pflanzen(-reste) sichergestellt worden sind. Dieser Umstand hätte die Ermittlungsbehörde bzw. die Staatsanwaltschaft Seite 24 von 53 veranlassen müssen, weitere Tests durchzuführen. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte zwar seit Beginn zugab, THC-haltiges Cannabis angepflanzt zu haben, er aber wiederholt betonte, dass auch CBDhaltiges Material darunter sei.