Somit steht für das Obergericht nicht fest, welche Tests nun tatsächlich durchgeführt wurden, und welche Ergebnisse diese Tests lieferten (also ob lediglich die Unterscheidung CBD-THC vorgenommen wurden, oder ob auch der strafrechtlich relevante THC-Gehalt der Proben geprüft wurde). Im Formular Unkostenerhebung der Kantonspolizei (act. 11/2 StA) ist die Position FuD/FuM Schnelltest nicht angekreuzt und es sind auch keine Kosten erfasst. Gestützt auf diese Tatsache, dass verlässliche Angaben über die durchgeführten Schnelltests fehlen bzw. die Angaben gar widersprüchlich sind und sich in den Akten auch keinerlei Unterlagen hierzu finden lassen, kann somit nicht auf die