Anlässlich der Berufungsverhandlung wiederum behauptete die Staatsanwaltschaft, dass «Nirlab» Drogenschnelltests durchgeführt wurden und diese absolut zuverlässigen und beweissicheren Tests in pink oder blau angeben würden, ob es sich bei der Substanz um CBD oder THC gehandelt hätte. Somit steht für das Obergericht nicht fest, welche Tests nun tatsächlich durchgeführt wurden, und welche Ergebnisse diese Tests lieferten (also ob lediglich die Unterscheidung CBD-THC vorgenommen wurden, oder ob auch der strafrechtlich relevante THC-Gehalt der Proben geprüft wurde).