Implizit erklärt die Staatsanwaltschaft somit, dass keine komplizierten «Nirlab» Schnelltests durchgeführt wurden, da dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aufgrund der Anerkennung des Drogenhanfs durch den Beschuldigten nicht mehr notwendig erschien, sondern lediglich einfache Schnelltests durchgeführt wurden und der genaue THC-Gehalt der vorhandenen Proben somit nicht festgestellt worden ist. Anlässlich der Berufungsverhandlung wiederum behauptete die Staatsanwaltschaft, dass «Nirlab» Drogenschnelltests durchgeführt wurden und diese absolut zuverlässigen und beweissicheren Tests in pink oder blau angeben würden, ob es sich bei der Substanz um CBD oder THC gehandelt hätte.