Gemäss der Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte bei den relevanten Materialien anerkannt, dass es sich um Drogenhanf handelte. Implizit erklärt die Staatsanwaltschaft somit, dass keine komplizierten «Nirlab» Schnelltests durchgeführt wurden, da dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aufgrund der Anerkennung des Drogenhanfs durch den Beschuldigten nicht mehr notwendig erschien, sondern lediglich einfache Schnelltests durchgeführt wurden und der genaue THC-Gehalt der vorhandenen Proben somit nicht festgestellt worden ist.