Diese könnten, falls durch die Staatsanwaltschaft erwünscht, auf den THC-Gehalt ausgewertet werden (act. 1/4 StA S. 3). Gestützt auf die Angaben im Spurensicherungsbericht sowie dem Rapport der Kantonspolizei Zürich müsste somit davon Seite 22 von 53 ausgegangen werden, dass der THC-Gehalt nicht ausgewertet wurde, ansonsten nicht vermerkt worden wäre, dass der Wirkstoff THC auf Wunsch ausgewertet werden könne. Schlussfolgernd kann der Deklaration von «THC» im Spurensicherungsbericht nicht grosses Gewicht beigemessen werden.