Aus den Akten wird nicht ersichtlich, wie das Pflanzenmaterial vom Kriminaltechnischen Dienst überprüft respektive auf welche Art und Weise der Wirkstoff THC in den Proben festgestellt worden ist (zum Beispiel per Schnelltest). Am Ende des Berichts ist der Hinweis vermerkt, dass die sichergestellten Betäubungsmittel dem Forensischen Institut Zürich zur genauen Bestimmung der Betäubungsmittelart sowie des Reinheitsgehaltes zugestellt werden könnten (act. 1/2 StA S. 4). Dem Rapport der Kantonspolizei Zürich vom 2. November 2020 kann in Bezug auf das Vorgehen bei der Spurensicherung entnommen werden, dass G.__