Dem Spurensicherungsbericht vom 10. Oktober 2020 können insgesamt acht Spurnummern entnommen werden (act. 1/2 StA). Drei davon sind zusätzlich mit der Bezeichnung THC oder CBD versehen. Spurnummern 1 und zwei 2 (THC) verweisen auf die Positionen Nr. 1 und 3 des Verzeichnisses der Zufallsfunde. Spurnummer 7 bringt die unter Nr. 4 aufgefundenen Blüten mit dem Wirkstoff CBD in Verbindung. Aus den Akten wird nicht ersichtlich, wie das Pflanzenmaterial vom Kriminaltechnischen Dienst überprüft respektive auf welche Art und Weise der Wirkstoff THC in den Proben festgestellt worden ist (zum Beispiel per Schnelltest).