Das verunmöglicht insbesondere die Überprüfung der Aussagen des Beschuldigten, wonach es sich bei diversen Pflanzenmaterialien lediglich um Schnittabfälle bzw. lediglich um CBD-haltiges Pflanzenmaterial handelte. Die Einschränkung der Vorinstanz erscheint sinnvoll, da bei den übrigen Positionen nicht klar ist, ob es sich um Cannabisblüten oder Schnittabfälle handelt, in welchem Zustand sich das Material befunden hat (frisch oder getrocknet), ob es sich um THC- oder CBD-Cannabis handelt und, ob der THC-Gehalt über 1 Prozent lag und es sich damit überhaupt um Drogenhanf handeln könnte. Im Übrigen wird die Einschränkung auch von keiner der Parteien in Frage gestellt.