Ausserdem seien auch viele Schnittabfälle dabei gewesen, die nicht konsumfähig seien (act. 2/6 StA Frage 42). An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 24. September 2022 betonte der Beschuldigte diesen Umstand erneut (act. 2/9 StA Frage 6). Es stimme schon, was die Polizei bei ihm gefunden habe. Er weise lediglich darauf hin, dass das Gewicht anders berechnet werden müsse. Es bedürfe einer Differenzierung (act. 2/9 StA Frage 8). Im Gefrierfach seien beispielsweise alles Schnittmaterialien gelagert gewesen. Man könne nicht einfach «nasses Gras» nehmen und sagen, es seien 20 Kilogramm. Gefrorenes Schnittmaterial sehe aus wie eine Blüte (act. 2/9 StA Frage 9).