Man könne daraus Blütenstaub für den Selbstgebrauch oder Kaschmirbutter für die Küche machen (Frage 49). Hinsichtlich der 1.92 Kilogramm getrockneten Hanfblüten (Nr. 2) führte der Beschuldigte aus, dies seien Schnittabfälle und nicht zum Konsum geeignet. Es seien keine regulären Blüten (Frage 50). Zu den 9.68 Kilogramm getrockneten Hanfblüten THC (Nr. 3) bemerkte der Beschuldigte, dass 90 Prozent des Materials Wasser sei und noch mehr getrocknet werden müsse, bis es konsumfähig wäre. Es handle sich um Frischblüten, die er erst einen Tag zuvor ausgebreitet habe. Getrocknet würde das ca. einem Kilogramm entsprechen, das er dann selbst rauchen würde.