Seite 20 von 53 Der Beschuldigte wurde zu den einzelnen an der Hausdurchsuchung sichergestellten Pflanzenmaterialien und Gegenständen befragt (act. 2/2 StA). Betreffend die 9.06 Kilogramm gefrorenen Hanfblüten (Nr. 1) führte er aus, es handle sich um Schnittabfälle von THC- und CBD-Pflanzen. Sie seien so schwer, weil noch viel Wasser darin enthalten sei, da diese frisch eingefroren worden seien. Trocken würden sie 90 Prozent des Gewichts verlieren (Frage 48). Man könne daraus Blütenstaub für den Selbstgebrauch oder Kaschmirbutter für die Küche machen (Frage 49).