Aus den eben dargelegten Gründen kann gestützt auf die entsprechenden aktenkundigen Beweise respektive Indizien nicht ohne Zweifel auf einen Betrieb der Hanf-Indoor-Anlage von zwei Jahren geschlossen werden. In Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo muss vorliegend von einem kürzeren Zeitraum, in dem der Beschuldigte THC-haltiges Cannabis angebaut hat, ausgegangen werden. Gestützt auf die vorgefundene Menge des nachgewiesenermassen THC-haltigen Pflanzenmaterials von