Es mag zwar zutreffen, dass man die Fähigkeiten besitzt, gewisse Pflanzen in einem Gewächshaus im Garten aufzuziehen. Indes schliesst diese Möglichkeit eine selbstgebaute In- door-Anlage für legale Setzlinge nicht aus. Auf diese allgemeinen unhaltbaren Annahmen kann somit nicht abgestellt werden. Gleichermassen kann aus dem Umstand des Cannabiskonsums sowie aus einer Anzeige wegen Einfuhr von Hanfsamen im Jahr 2013 nicht auf einen mehrjährigen Betrieb einer Hanf-Indoor-Anlage geschlossen werden. Selbst wenn dadurch ein Verdacht entsteht, wie dies die Vorinstanz festhielt, blieben nicht nur theoretische Zweifel zurück.