Dies muss unter Berücksichtigung, dass anlässlich der Hausdurchsuchung auch diverses CBD-Pflanzenmaterial aufgefunden wurde (act. 1/2 StA, act. 3/3 StA), umso mehr gelten. Es liegt weder ein Geständnis des Beschuldigten noch eine Zeugenaussage von B.___ vor, die die Annahme stützen würde, dass die Indoor-Anlage seit drei oder vier Jahren für den Anbau von Drogenhanf genutzt wird. Die Vorinstanz schlussfolgerte schliesslich anhand der mutmasslich festgestellten Menge des Pflanzenmaterials, dass es sich nicht bloss um einen Anbauzyklus inklusive Ernte handeln könne. Wie nachfolgend aufgezeigt wird (vergleiche E. 3.5.3.4 nachfolgend), kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden.