Die Annahme, dass der Beschuldigte gleich als er mit dem Bau der Indoor-Anlage vor ungefähr drei bis vier Jahren startete (Anmerkung des Gerichts: in den Jahren 2016/2017), auch direkt mit der ersten Aussaat der Hanfsamen begonnen hätte und fortan nichts anderes mehr angepflanzt hätte als Drogenhanf, ist somit unhaltbar. Dies muss unter Berücksichtigung, dass anlässlich der Hausdurchsuchung auch diverses CBD-Pflanzenmaterial aufgefunden wurde (act. 1/2 StA, act. 3/3 StA), umso mehr gelten.