So sagte er aus, der Beschuldigte habe im Keller auch schon Kartoffeln ausgelegt sowie viele Tomaten aufgezogen (act. 2/1 StA Fragen 21 f.). Seine Aussage stimmt insofern Seite 18 von 53 mit derjenigen des Beschuldigten überein. Die Annahme, dass der Beschuldigte gleich als er mit dem Bau der Indoor-Anlage vor ungefähr drei bis vier Jahren startete (Anmerkung des Gerichts: in den Jahren 2016/2017), auch direkt mit der ersten Aussaat der Hanfsamen begonnen hätte und fortan nichts anderes mehr angepflanzt hätte als Drogenhanf, ist somit unhaltbar.