Somit geht aus der Befragung nicht klar hervor, wofür die Anlage im Herbst 2017 verwendet worden war und ab wann sie in dem Zustand war, wie sie anlässlich der Hausdurchsuchung vorgefunden worden war. Folglich kann entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht einfach davon ausgegangen werden, dass gemäss B.___ die Hanf-Indoor-Anlage, wie sie anlässlich der Hausdurchsuchung aufgefunden worden ist, seit drei bis vier Jahren betrieben worden war.