Aus seinen Aussagen kann hingegen nicht geschlossen werden, in welchen Zustand sich die Indoor-Anlage im Zeitpunkt des Einzugs tatsächlich befunden hatte. Auf die Frage, was in diesem Zeitpunkt in den Räumen der Anlage installiert war, antworte B.___, dass er im Dunkeln schwarze lange Rohre wahrgenommen habe. Danach habe er die Tür wieder geschlossen (act. 2/1 StA Frage 49 f.). Somit geht aus der Befragung nicht klar hervor, wofür die Anlage im Herbst 2017 verwendet worden war und ab wann sie in dem Zustand war, wie sie anlässlich der Hausdurchsuchung vorgefunden worden war.