Vor dem 1. Oktober 2018 bewegten sich die Werte in den Jahren 2017 und 2018 zwischen 4'766 kWh und 10'052 kWh, was teilweise sogar über dem Verbrauch während des mutmasslichen Betriebs der Indoor-Hanf-Anlage liegt. Der Nachtragsbericht vom 15. Juni 2022 weist ausserdem auf die übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und B.___ hin, gemäss Seite 16 von 53 denen die leichte Erhöhung zwischen 2017 bis 2020 erklärbar ist. Dies ist einerseits der Einzug von B.___ im Jahre 2017 (act. 2/1 StA Frage 5;