3.5.2.6 Erwägungen des Obergerichts Am 1. Oktober 2020 fand die Hausdurchsuchung beim Beschuldigten statt. In Bezug auf den Stromverbrauch fällt auf, dass sich dieser nach der Sicherstellung der ganzen Indoor-Anlage mit 9'643 kWh kaum von demjenigen im Winter 2019/2020 (9'464 kWh) und damit in der Phase, in der die Anlage vorgeblich in Betrieb gewesen war, unterscheidet. Vor dem 1. Oktober 2018 bewegten sich die Werte in den Jahren 2017 und 2018 zwischen 4'766 kWh und 10'052 kWh, was teilweise sogar über dem Verbrauch während des mutmasslichen Betriebs der Indoor-Hanf-Anlage liegt.