Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 4. Dezember 2024 bestätigte der Beschuldigte, dass die Anlage seit ca. drei bis vier Jahren bestehe, aber dass sie bestehe, heisse ja nicht, dass sie laufe (act. 7.1 Frage 48). Er sei bekannt und interessiert an Vielfalt und er mache auch frühe/verfrühte Anzucht von Gemüse (act. 7.1 Frage 48). Der Beschuldigte führte aus, dass es sich seiner Ansicht nach im Vergleich zu anderen Anlagen nicht um eine professionelle Anlage handle. Es sei korrekt, dass die Luftwärmepumpe ein Stromfresser sei. Es sei wichtig zu wissen, dass das Haus eine Minergie 1 Wärmepumpe habe, weshalb mit erheblich höheren Stromkosten hätte gerechnet müssen, wenn die Anlage wie