Anlässlich der Einvernahme vom 14. November 2023 an der Hauptverhandlung der Vorinstanz (act. 00.01 LG) bestätigte der Beschuldigte, Betreiber der aufgefundenen Hanf-Indoor-Anlage gewesen zu sein. Ursprünglich habe er diese Indoor-Anlage für die verfrühte Anzucht von Setzlingen – also einen legalen Zweck – erstellt (act. 00.01 LG Fragen 35 f. und 38). Die Anlage sei ungefähr vier Jahre, seit 2020 zurück, betrieben worden. So wie sie vorgefunden worden sei mit diesen Rohren, sei sie erst zirka im Herbst 2019 erstellt worden. Er habe einen CBD-Test gemacht, der nicht so gut rausgekommen sei. Es habe nur Blattmaterial gegeben, nichts Brauchbares.