Bei der zweiten Befragung durch die Polizei am 10. Juni 2022 (act. 2/6 StA) bestätigte der Beschuldigte seine Aussage, dass es die Hanf-Indoor-Anlage in der Art wie sie bei der Hausdurchsuchung festgestellt worden war, seit ungefähr einem Jahr gab. Er könne aber nicht mehr genau sagen, wann er mit dem Bau der Anlage begonnen habe. Wann er erstmals THC-haltiges Cannabis darin angebaut habe, möchte er nicht sagen (act. 2/6 StA Fragen 27-29). Dasselbe galt für den Vorhalt, dass der Beschuldigte seit mindestens 2017 in seinem Haus in XY Cannabis anbaue. Auf Vorhalt, er habe die Anlage seit 2017