Er habe nicht gross nachgefragt. Es könne sein, dass man wegen den Filtern nichts rieche (act. 2/1 StA Fragen 14-16). Behilflich sei er in der Anlage gewesen, indem er schon Stromstecker gemacht habe (act. 2/1 StA Frage 17). Wenn er etwas an der Anlage mache, mache er das gerne und werde dafür nicht entlöhnt (act. 2/1 StA Frage 30). Ansonsten habe er nichts installiert. Einfach, wenn etwas nicht gelaufen sei. Er sei einfach schnell der Handlanger gewesen (act. 2/1 StA Frage 31). Wie viele Male geerntet worden sei, könne er nicht sagen. Er wisse auch nicht, wie das laufe. Er (der Beschuldigte) hätte jedoch auch so viel zu tun.