3.5.2.3 Aussagen von B.___ B.___ wurde am 1. Oktober 2020 als Auskunftsperson einvernommen (act. 2/1 StA). Dabei gab er zu Protokoll, dass er etwa seit 2017 in ZZ wohne. Der Beschuldigte und er hätten damals im Oktober das Haus gekauft (act. 2/1 StA Frage 5). Sie seien Mitbewohner und Kollegen (act. 2/1 StA Frage 2). Angesprochen auf die aufgefundene Hanf-Indoor-Anlage im Haus führte er aus, er wisse, dass diese existiere. Sie bestehe seit ca. drei bis vier Jahren. Er gehe zwischendurch rein, aus Neugier. Er sei nicht oft zu Hause. Wenn die Türen zu seien, rieche man nichts. Er habe nicht gross nachgefragt.