Der Beschuldigte moniert, dass die Vorinstanz davon ausgehe, dass er die Hanf-Indoor-Anlage seit mehreren Jahren betrieben habe und dies allein mit einer Aussage von B.___ begründe. Bedenklich sei, dass die Aussagen von B.___ von der Staatsanwaltschaft sowie von der Vorinstanz derart selektiv uminterpretiert würden, dass sie im Hinblick auf eine Verurteilung des Beschuldigten stimmig würden. Abgestützt werde die Annahme eines mehrjährigen Betriebs auf eine einzige Aussage von B.___, welche sowohl durch die suggestive Fragestellung vonseiten der Polizei als auch eine einseitige Sichtweise der Vorinstanz komplett verfälscht worden sei.