Seite 12 von 53 3.5.2.2 Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte streitet den Umstand, dass er vor drei oder vier Jahren eine Anlage installiert habe, nicht ab. Jedoch bestreitet er, dass er schon von Anfang an Cannabis darin angebaut habe, was er konsequent so zu Protokoll gegeben habe. Der Beschuldigte moniert, dass die Vorinstanz davon ausgehe, dass er die Hanf-Indoor-Anlage seit mehreren Jahren betrieben habe und dies allein mit einer Aussage von B.___ begründe.