3.5 Beweiswürdigung des Obergerichts 3.5.1 Grundlagen und Vorgehen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (E. 5.4.1 erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Nochmals erwähnt sei die Unschuldsvermutung (Art. 10 Abs. 1 StPO), der Grundsatz der freien Beweiswürdigung sowie der Grundsatz «in dubio pro reo» in seiner Ausprägung als Beweiswürdigungsregel. Das Gericht würdigt die Beweise frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnen Überzeugung (Art. 10 Abs. 2 StPO).