3.4 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte zur Überzeugung, dass der Beschuldigten seine Hanf-Indoor-Anlage seit 2017 betrieben habe. Über acht Anbauzyklen habe er einen Ernteertrag von insgesamt 26 Kilogramm produzieren können. Aufgrund der aufgefundenen knapp 13 Kilogramm getrockneten Cannabisblüten erachtete die Vorinstanz als sachverhaltsmässig erstellt, dass der Beschuldigte die restlichen 13 Kilogramm für CHF 4'000.00 pro Kilo veräusserte und damit einen tatsächlichen Gewinn von CHF 34'000.00 erzielt habe.