Der ehemalige Mitbewohner des Beschuldigten, B.___, wurde am 1. Oktober 2020 (act. 2/1 StA), C.___ am 7. April 2022 (act. 2/4 StA) und D.___ am 12. April 2022 (act. 2/5 StA) polizeilich befragt. Auf eine vollständige Zusammenfassung aller Aussagen wird an dieser Stelle verzichtet und direkt im Rahmen der Beweiswürdigung auf die relevanten Aussagen eingegangen. In objektiver Hinsicht sind folgende Beweismittel aktenkundig: